DAO Travel - Reisen nach Asien .

AGB

Allgemeine Reisebedingungen der Dao-Travel GmbH

1. Reiseanmeldung
2. Zahlung
3. Leistungen
4. Gewährleistung
5. Rücktritt durch den Kunden / Ersatzperson
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7. Höhere Gewalt
8. Haftung
9. Mitwirkungspflicht
10. Beschränkung der Haftung
11. Visa- Bestimmungen
12. Versicherungen
13. Gesundheitsbestimmungen
14. Kundenbezogene Daten / Datenschutz / Eingeschränkte Mobilität
15. Schlussbestimmungen

 

Die Allgemeinen Reisebedingungen im Einzelnen

Grundlage für den Vertrag zwischen dem Reiseteilnehmer und der Dao-Travel GmbH als Reiseveranstalter bilden die gesetzlichen Bestimmungen des § 651a ff. BGB und die nachfolgend aufgeführten ergänzenden Reisebedingungen der Dao-Travel GmbH.

1. Reiseanmeldung

Mit der Reiseanmeldung via Internet, E-Mail oder mit der Post bietet der Reiseteilnehmer der Dao-Travel GmbH (nachfolgend Dao-Travel genannt) den Abschluss des Reisevertrages auf Grundlage der Reiseausschreibung und der auf der Website von Dao-Travel veröffentlichten Service- und Länderinformationen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Dao-Travel zustande, über die Dao-Travel schriftlich oder per E-Mail informiert. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Dao-Travel für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde es innerhalb dieser Frist annimmt.

2. Zahlung

Spätestens 7 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Wir senden Ihnen mit der Bestätigung unsere Bankverbindung für Ihre Überweisung. Kreditkartenzahlungen sind ab dem 13.01.2018 nicht mehr möglich. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss bis 21 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Bei Buchungen weniger als 21 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisesicherungsfonds abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihnen zusammen mit der Reisebestätigung zugeschickt.

3. Leistungen

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Beschreibung der Reise auf der Website sowie der hierauf Bezug nehmenden schriftlichen Buchungsbestätigung. Einbezogen in den Reisevertrag sind die allgemeinen Reisebedingungen sowie die auf der Website verfügbaren allgemeinen Landesinformationen und praktischen Hinweise. Dao-Travel behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Dao-Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, sofern die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Dao-Travel kann eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vornehmen, sofern die Preiserhöhung auf eine Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse zurückzuführen ist. Dao-Travel wird die Reiseteilnehmer unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt informieren. Falls die Kosten für Dao-Travel aus den oben genannten Gründen sinken, kann der Reisende eine Senkung des Reisepreises verlangen. Dao-Travel darf von den zu erstattenden Betrag tatsächlich entstandene Verwaltungskosten abziehen, muss aber auf Verlangen des Reisenden nachweisen, in welcher Höhe diese entstanden sind. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8% ist der Reisende berechtigt ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Dao-Travel kann in seinem Angebot zur Preiserhöhung auch wahlweise die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anbieten. Dao Travel kann vom Reisenden verlangen, dass er innerhalb einer von Dao-Travel bestimmten angemessenen Frist, das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von Dao-Travel bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen.

Wenn die Organisation der Visa über Dao-Travel erfolgt, gelten die zum Zeitpunkt der Erteilung des Visums gültigen Konsulargebühren. Sollten sich zwischen Buchung und Visaerteilung die Gebühren der Konsulate ändern, werden die aktuellen Gebühren in Rechnung gestellt. Die Preisanpassung betrifft nur die Konsulargebühren. Der Preisanteil für die Organisation bleibt unverändert.

Die Einhaltung des Flugplanes liegt im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften. Flugverspätungen, Flugverschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung können in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Reiseteilnehmer welche ein individuelles Programm gebucht haben sind daher verpflichtet, sich vor dem Rückflug bei der Vertretung von Dao-Travel im Reiseland beziehungsweise direkt bei der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und den Rückflug bestätigen zu lassen. Wir verweisen auch auf die diesbezüglichen Hinweise in den Reiseunterlagen. Eventuelle Ansprüche des Reiseteilnehmers auf Grund unzumutbarer Leistungs- Änderungen bleiben unberührt.

4. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Dao-Travel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Dao-Travel kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der Reiseteilnehmer kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn die Annahme ihm nicht zuzumuten ist. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Buchung der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Dao-Travel innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels, aus wichtigem, Dao-Travel erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist.

5. Rücktritt durch den Kunden / Ersatzperson

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom Reiseteilnehmer eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen verlangen.

Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren bei Gruppenreisen beträgt pro Person:

bis 31 Tage vor Reisebeginn 20 %
bis 22 Tage vor Reisebeginn 30 %
bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 %
bis 8 Tage vor Reisebeginn 75 %
bis zum Reisebeginn 90 %
bei Nichtantritt der Reise ohne Information an Dao-Travel 95 %

des Reisepreises.Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass Dao-Travel ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.

Bei Kreuzfahrten, Sondertarifen und bei der Nutzung von Sonderangeboten für die Flüge kann die Rücktrittsgebühr davon abweichen. Auf die entsprechenden Bestimmungen wird vor Leistung der Anzahlung mit der Reisebestätigung hingewiesen. Umbuchungen werden grundsätzlich wie Rücktritt und Neubuchung behandelt. Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf Umbuchungen besteht nicht. Dao-Travel kann pro Person ein Umbuchungsentgelt von € 50,- erheben. Der Reisende kann nachweisen, das Dao-Travel kein oder ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale entstanden ist. Bis zu Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Dao-Travel kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Dao-Travel kann aus folgenden Gründen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

1. Bei Nichterreichen der für die jeweilige Reise ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt die Reise absagen wenn der Kunde zum Buchungszeitpunkt deutlich auf diese Mindestteilnehmerzahl und den Termin, bis zu dem die Rücktrittserklärung spätestes zugegangen sein muss, hinweist.. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Insbesondere haftet der Reiseveranstalter nicht für eventuelle Stornogebühren die aufgrund der Absage bei anderen touristischen Leistungsträgern anfallen. Dies betrifft vor allem selbst organisierte Flüge sowie Vor- und Nachprogramme. Auch einzelne als fakultativ gekennzeichnete Zusatzprogramme können seitens des Veranstalters bis 21 Tage vor Reiseantritt abgesagt werden.

2. Wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

7. Höhere Gewalt

Dao-Travel kann keine Entschädigung verlangen, wenn ein Reiserücktritt erfolgt, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Dao-Travel verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

8. Haftung

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die Richtigkeit der Beschreibung aller auf der Website angegebenen Reiseleistungen, sofern er nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung dieser Reiseleistungen erklärt hat. Der Veranstalter haftet auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Der Reiseveranstalter haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel- oder anderen Prospekten Dritter.

9. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

10. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Ein Schadensanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, und Guadalajara. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach für diese geltenden Bestimmungen.

Bei Ansprüchen des Reisenden aufgrund von Flugverspätungen oder Annullierung kann sich eine Anrechnung einer von der Fluggesellschaft gezahlten Ausgleichzahlung auf den Anspruch des Reisenden gegenüber Dao-Travel ergeben, wenn der Anspruch aufgrund desselben Ereignisses besteht.

Wir empfehlen die Ansprüche unmittelbar nach Reiseende geltend zu machen. Für Reisegepäckschäden und Verspätungen von Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind innerhalb von 7 Tagen und Verspätungsschäden innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.

Ansprüche des Reisenden nach den § 651 c bis 651 f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines Vertreters des Veranstalters beruht. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen den Reiseveranstalter an andere Reiseteilnehmer sowie an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche eines Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist gleichfalls unzulässig.

11. Visa- Bestimmungen

Ist ein Visum erforderlich und die Bestimmungen des Ziellandes lassen eine Beantragung durch den Reiseveranstalter zu, kann die Besorgung für Reisende mit Wohnsitz Deutschland vom Reiseveranstalter übernommen werden. Sollten die Visabedingungen des Ziellandes eine persönliche Beantragung erforden, ist das Visum in Eigenregie zu beantragen. Der Reiseteilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er im Besitz eines Reisepasses ist, der noch mindestens 6 Monate über das Datum der Rückreise hinaus gültig ist. Bei Beantragung über den Reiseveranstalter müssen spätestens 6 Wochen vor Abreise alle Angaben und Formulare beim Reiseveranstalter vorliegen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang zu notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die entstandene Verzögerung zu vertreten. Bei Individualreisen und für Reisende mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands wird der Reiseveranstalter die Hinweise zur Visabesorgung an den Reisenden senden. Der Reisende ist für die rechtzeitige Organisation seines Visums selbst verantwortlich.

12. Versicherungen

Der Veranstalter bietet dem Reiseteilnehmer für seine Reise einen Versicherungsschutz an. Der Abschluss dieser Versicherung wird empfohlen.

13. Gesundheitsbestimmungen

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz rechtzeitig informieren. Gegebenenfalls ist ärztlicher Rat einzuholen. Reisenden mit Gesundheitsproblemen und Reisenden ins hochgelegene Tibet wird ärztlicher Rat dringend empfohlen.

14. Kundenbezogene Daten / Datenschutz /Eingeschränkte Mobilität

Dao-Travel weist ausdrücklich darauf hin, dass kundenbezogene Daten intern gespeichert und genutzt werden, um eine korrekte Buchungs- und Reiseabwicklung zu gewährleisten. Dies betrifft E-Mail Adressen für die Zusendung von Angeboten, Telefonnummern für Rückfragen, die Postadressen für die Zusendung der Buchungsbestätigung sowie die Namen der Reisenden für die Reservierungen im Zielgebiet. Falls es für die Reiseländer erforderlich ist, benötigen wir auch Passdaten entsprechend der Vorschriften der Zielländer. Alle personenbezogenen Daten, die der Reiseteilnehmer dem Veranstalter zur Abwicklung der Reise zur Verfügung stellt, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen oder der Nutzung der Daten zu Werbung, Markt oder Meinungsforschung zu widersprechen. Bitte senden Sie dazu eine Nachricht an office@dao.de . Eine Weitergabe der Daten des Kunden an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

Da wir weder im öffentlichen Raum noch bei den Transportmitteln und Unterkünften durchgängig Barrierefreiheit garantieren können, sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und anderen Behinderungen oder Handicaps im Allgemeinen nicht geeignet. Wir beraten Sie gern individuell darüber, wie die Gegebenheiten konkret für die einzelnen Reisen sind.

15. Sonstiges, Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor der Verbraucherschlichtungsstelle: Dao-Travel nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz in Berlin zu erheben.Veranstalter Dao-Travel GmbH Aubertstraße 29 13127 Berlin office@dao.de

Handelsregister Berlin-Charlottenburg HRB 85666 USt-IdNr: DE813495134